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AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  • 1 Aufnahme

Zur Aufnahme in das Ozan Müzik Evi ist das hierfür vorgesehene Formular im Original unterschrieben einzureichen. Bei minderjährigen Schülern/Innen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Der Unterrichtsvertrag gilt mit Gegenzeichnung der Anmeldung durch das Ozan Musik Haus als geschlossen.

  • 2 Vertragsdauer und Kündigung

Zum Ende der Probezeit kann der Vertrag ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von vier Wochen schriftlich von beiden Seiten gekündigt werden. Als fristwahrend gilt der rechtzeitige Zugang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner.

Wenn eine Kündigung nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, gilt die mit Vertragsunterzeichnung vereinbarte Vertragslaufzeit von einem Jahr.

Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit  kann das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich das Unterrichtsverhältnis stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Als fristwahrend gilt der rechtzeitige Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Ozan Müzik Evi.

Entsprechend gilt für die Folgezeit.

Das Ozan Muzik Evi hat das Recht zur fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsverhältnisses, wenn sich die Schülerin/ der Schüler mit der Zahlung von 2 monatlichen Unterrichtsentgelten in Verzug befindet. Anderwertige außerordentliche Kündigungsrechte nach den Grundsätzen des BGB bleiben unbenommen.

  • 3 Unterricht

Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.

Gewünschte Änderungen wie z. Bsp. Lehrer- oder Fachwechsel bedürfen der Schriftform. Es gilt § 1 Absatz 2 AGB entsprechend.

Es gilt die Ferien- und Feiertagsverordnung des Landes Hessen.

  • 4 Unterrichtsentgelt

Das Unterrichtsentgelt ist jeweils zum 10. eines Monats auf das im Anschreiben aufgeführte Konto des Ozan Müzik Evi zu überweisen.

Entsprechendes gilt für die Fähigkeiten der Folgeraten.

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt, ohne das dies Einfluss auf die monatliche Rate hat. Maßgebend sind die gesetzlichen Feiertage und Ferien im Bundesland Hessen.

  • 5 Haftung

Das Ozan Musik Haus haftet nur für solche Schäden der Schüler/Innen, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.

Die Schüler/Innen haben die Einrichtungen und Ausstattungen des Ozan Musik Hauses sorgsam zu behandeln.

Für Schäden des Ozan Musik Hauses oder Dritter, die Schüler/Innen ganz oder zum Teil verschuldet haben, haften die Schüler/Innen.

Bei minderjährigen Schülern/Innen haften deren Erziehungsberechtigte. Entsprechendes gilt auch für von dem Ozan Musik Haus gemietete Instrumente.

  • 6 Probestunde

Es besteht die Möglichkeit, zwei Probestunden bei dem Ozan Musik Haus in Anspruch zu nehmen.

Wenn nach genommener Probestunde kein vertragliches Unterrichtsverhältnis zustande kommt, ist die Probestunde kostenfrei.

  • 7 Nebenabreden

Alle von diesen Allgemein Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie einvernehmlich getroffen und von der Musikschulleitung ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.